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Künftig viele Formulare mit neuem Ankreuzfeld „SER“

Aus der Praxis für die Praxis

Am 1. Januar 2024 ist das neue Soziale Entschädigungsrecht (SER) in Kraft getreten. Ärztinnen und Ärzte müssen zukünftig entsprechende Ansprüche durch Ankreuzen eines entsprechenden Feldes „SER“ dokumentieren (siehe Kasten).

Zunächst wurde das Muster 10 angepasst, das ab dem 1. April 2024 ohne Stichtagregelung gilt. Das heißt, vorhandene Formulare können zunächst aufgebraucht werden.

Bei diesem Formular wurde das Ankreuzfeld „SER“ an die Stelle des bisherigen Ankreuzfeldes „Behandlung gemäß § 116b SGB V“ gesetzt, das keine Verwendung mehr findet. Für das Praxisverwaltungssystem hat das Ankreuzfeld „Behandlung gemäß § 116b SGB V“ dann dementsprechend jedoch die Bedeutung „SER“.

In Kürze wird es weitere Formulare geben, die ein SER-Feld haben. Auf diesen Formularen werden die SER-Felder entweder neu hinzugefügt oder sie ersetzen das Feld „Versorgungsleiden (z.B. BVG)“ beziehungsweise „Gesundheitsschäden nach dem BVG“.

Ansprechpartner:
Abteilung Verordnung und Beratung
Tel: 040 / 22802 -571, -572