3/2025 3/2025

Wirkstoffvereinbarung für 2025

Arznei- und Heilmittel

Fünf Ziele fallen weg, vier kommen hinzu. Und bei einigen Zielen wurde die Zielquote geändert.

KV und Kassen haben sich auf eine Anpassung der Wirkstoffvereinbarung geeinigt. Fünf bisherige Ziele wurden gestrichen, da keine Wirtschaftlichkeitsreserven mehr gesehen wurden.
Bei einigen Zielen wurden die Zielquoten neu berechnet – entweder weil Wirkstoffgruppen um neue Wirkstoffe erweitert wurden oder weil Rabattverträge eine veränderte Bewertung ermöglichten. Wir konnten erreichen, dass die rabattierten Nicht-Leitsubstanzen in den Wirkstoffgruppen „Rheuma“, „CED“ und „Psoriasis vulgaris“ im Jahr 2025 stärker zur Zielerreichung beitragen. Ein Argument für die Anpassung war die Berücksichtigung von Rabattverträgen in Selektivverträgen vieler Ersatzkassen für Rheumatologen, Gastroenterologen und Dermatologen (z. B. RheumaOne oder DermaOne).
Des Weiteren wurden vier neue Ziele eingeführt, die nur für einzelne fachärztliche Arztgruppen gelten.

Gestrichene Ziele

Geänderte Ziele

Neue Ziele

Sie erhalten weiterhin quartalsweise ihre Trendmeldung für einen Überblick, welche Ziele für Sie relevant sind und inwieweit Abweichungen vom Fachgruppendurchschnitt (Zielquote) vorliegen. Die Trendmeldung für das 1. Quartal 2025 ist für Ende Mai bzw. Anfang Juni geplant.

Weitere Informationen zur Wirkstoffvereinbarung

Ansprechpartner für Fragen zu Arznei- und Heilmitteln:
Verordnung und Beratung, Tel: 040 / 22802 -571, -572
E-Mail: verordnung@kvhh.de