2/2026 2/2026

Resolutionen der Vertrerversammlung

In der Sitzung vom 10. Dezember 2026 warnte das KV-Parlament vor Mittel­kürzungen in der ambulanten Versorgung und positionierte sich zur geplanten Notfallreform.

Gesundheitspolitik im Rückwärtsgang: kürzen, budgetieren kaputtsparen

Die Vertreterversammlung der KV Hamburg warnt vor einem Abbau der ambulanten Versorgung. Der gesundheitspolitische Diskurs ist geprägt von Klagen über zu wenige Termine für gesetzlich Versicherte, über lange Wartezeiten und eine Bevorzugung von Privatpatienten. Doch gleichzeitig sollen die Finanzmittel für den vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Bereich weiter gekürzt werden. Unter anderem wird erwogen, verbliebene TSVG-Regelungen abzuschaffen, die Entbudgetierung für kinder- und hausärztliche Leistungen zurückzunehmen und die psychotherapeutischen Leistungen abzuwerten. „Das ist ein Rückfall in längst überwunden geglaubte Zeiten“, heißt es in einer Resolution der KV-Vertreterversammlung.
Den Patient:innen müsse klar gesagt werden: Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden in Hamburg zu einer drastischen Verminderung der Versorgung und zu einer Einschränkung des Terminangebots führen.
Politik und Krankenkassen werden von der Vertreterversammlung aufgefordert, gezielt und nachhaltig in den ambulanten Bereich zu investieren, statt ihn weiter zu schwächen. „Das ständige Hin und Her bei der Finanzierung der ambulanten Leistungen zerstört das Vertrauen in die Verlässlichkeit unserer Gesundheitspolitik“, heißt es in der Resolution. „Wir brauchen klare und stabile Rahmenbedingungen.“
Die finanziellen Mittel sollten dorthin gelenkt werden, wo sie das System stabilisieren. „Ohne eine starke, gut ausgestattete ambulante Versorgung werden wir die Herausforderungen der Zukunft nicht bewältigen können“, so die KV-Vertreterversammlung.

Für eine effiziente und zielgerichtete Notfall­versorgung

Die geplante Notfallreform droht das zentrale Ziel zu verfehlen, die Patientinnen und Patienten verlässlich in eine passende Versorgung zu steuern. Damit dies gelingt, muss das Bundesgesundheitsministerium nachjustieren. Deshalb fordert die Vertreterversammlung der KV Hamburg, folgende Punkte zu berücksichtigen:

Verbindliche Patientensteuerung
Wer eine Akutversorgung in Anspruch nehmen möchte, muss sich medizinisch ersteinschätzen lassen – telefonisch über die 116117 oder digital über 116117.de. Dort erfolgt eine qualifizierte und standardisierte Ersteinschätzung. Wer ein „Zugangs-Ticket“ erhält, wird in ein Versorgungs-Angebot gesteuert. Dieses Prinzip „medizinische Ersteinschätzung vor Inanspruchnahme“ muss verbindlich festgeschrieben werden, um auch von den Patientinnen und Patienten angenommen zu werden.

Akutversorgung nur in Krankenhäusern mit INZ
Krankenhäuser ohne Integrierte Notfallzentren (INZ) sollten keine Akutpatienten aufnehmen. Wenn auch Krankenhäuser ohne INZ für die Akutversorgung offenbleiben, fördert das eine ungezielte Inanspruchnahme. Angesichts begrenzter Ressourcen müssen Kapazitäten für die Akutversorgung an den INZ-Standorten gebündelt werden.

Ambulant vor stationär
Der Tresen der INZ muss in der Verantwortung der Kassenärztlichen Vereinigungen liegen, um das Prinzip „ambulant vor stationär“ konsequent umzusetzen. Die vorrangige Weiterleitung der Patienten in reguläre ambulante Angebote muss gesetzlich verankert werden.

Doppelstrukturen verhindern – Regelversorgung vor Notfallversorgung
Innerhalb der Praxisöffnungszeiten sollte Versorgung grundsätzlich in den Praxen oder im Rahmen regulärer Hausbesuche stattfinden. Doppelstrukturen sind unwirtschaftlich und binden unnötig ärztliche Ressourcen.

Vollständige Finanzierung von Akutleitstelle und ambulanter Akutversorgung
Die Notfallversorgung darf nicht zulasten der Vertragsärzte und -psychotherapeuten gehen. Als Teil der Daseinsvorsorge ist die Akutversorgung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und muss aus Steuermitteln und aus Mitteln der Krankenkassen finanziert werden.Die KV Hamburg fordert eine Notfallversorgung, die dem Bedarf gerecht wird und einer Fehlinanspruchnahme entgegenwirkt. Angebote, die den Notfalldienst als gleichwertigen Ersatz für die Regelversorgung erscheinen lassen, sind zu vermeiden.