12/2024 12/2024

AOK Rheinland/Hamburg kündigt Hepatitis-C-Vertrag

Aus der Praxis für die Praxis

Die AOK Rheinland/Hamburg hat den Vertrag nach § 73a SGB V zur Verbesserung der Versorgungsqualität für chronisch Hepatitis-C (HCV)-Infizierte zum 31. Dezember 2024 gekündigt. Leistungen nach dem Vertrag können nur noch bis dahin erbracht werden.
Die AOK RH hat sich auf die gesetzliche Regelung des § 140a SGB V berufen, nach der auf Grundlage von § 73a SGB V geschlossene Verträge spätestens bis zum 31. Dezember 2024 durch Verträge auf Grundlage von § 140a SGB V zu ersetzen oder zu beenden sind.

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