Probedurchlauf: Testen Sie das eRezept!
Arzneimittel
Sie können die Abläufe in Ihrer Praxis üben, ohne echte Patientendaten zu verwenden
Praxen können das eRezept ausprobieren, bevor sie es erstmals für echte Patientinnen und Patienten anwenden. Die für den Testdurchlauf notwendigen fiktiven Patientendaten hat die Techniker Krankenkasse (TK) zur Verfügung gestellt: Für „Max TK-Mustermann“ können Praxen ein eRezept anlegen und Signaturen erstellen, ohne einen sozialversicherungsrechtlich relevanten Fall anzulegen.
Es wird eine sogenannte Freitextverordnung ausgestellt, im Freitext der Verordnung trägt die ausstellende Ärzt:in das Wort „Test“ ein. Die Verordnung wird mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und zugehöriger PIN autorisiert. Anschließend kann das Test-eRezept ausgedruckt werden.
Sofern der Test gemeinsam mit einer Apotheke durchgeführt wird, kann das Rezept nun zur Apotheke gebracht werden. Dort kann das eRezept ins Warenwirtschaftssystem eingelesen werden.
Das Test-eRezept darf allerdings nicht durch die Apotheke beliefert oder abgerechnet werden.
Stattdessen gibt die Apotheke das Rezept wieder frei oder löscht es. Mit dem Test-eRezept ist es also möglich, die Abläufe im Praxisalltag auch ohne echte Patientendaten durchzuspielen und zu üben.
Praxen sollten zusätzlich auch die Schulungsunterlagen der Software-Hersteller nutzen und anschauen.
Weitere Erläuterungen zum Testlauf eines eRezepts in Ihrer Praxis
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Die Pharmakotherapieberatung ist ein für Sie kostenloser Service der Abteilung "Verordnung und Beratung". In individuellen Einzelgesprächen beraten unsere erfahrenen Ärzte Sie nicht nur anhand Ihrer Arzneimitteldaten zu Ihrem persönlichen Verordnungsverhalten, sondern zu allen Grundsatzfragen des Verordnungsmanagements. Bringen Sie die Begriffe "Wirkstoffvereinbarung", "Wirtschaftlichkeitsgebot" und "gute Versorgung" in Einklang!
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