An den Psychotherapeuten wird ein Exempel statuiert – die Ärzte trifft es gleich danach
Kolumne
von Dr. Matthias Soyka
Orthopäde in Hamburg-Bergedorf
Die ersten Opfer des geplanten Kahlschlags im Gesundheitswesen sollten nach dem Willen der Kassen die psychologischen Psychotherapeuten werden – und damit ausgerechnet jene Gruppe im KV-System, die gemeinsam mit den Kinderärzten finanziell am schlechtesten gestellt ist.
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hatte auf Antrag der Kassen beschlossen, das psychotherapeutische Honorar zum 1. April um 4,5 Prozent zu kürzen. Für eine durchschnittliche psychotherapeutische Praxis hätte diese Absenkung einen Umsatzverlust von rund 6.400 Euro pro Jahr bedeutet. Zum Glück entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg inzwischen, dass die beschlossene Absenkung zumindest bis zur endgültigen Entscheidung ausgesetzt wird.
Die psychotherapeutischen Kollegen haben zwar deutlich geringere Kosten als die Ärzte, sie sind aber im Umfang ihrer Tätigkeit stärker begrenzt. Psychotherapie kann man nicht beliebig ausweiten. Sie besteht ausschließlich aus „sprechender Medizin“. Ein Psychotherapeut kann nicht nebenher eine etwas besser bezahlte Injektion geben oder eine Ultraschalluntersuchung machen. Auch die Beanspruchung der eigenen psychischen Kräfte begrenzt die Arbeitsmenge und damit die Umsätze der Psychotherapeuten. Daher hatte das Bundessozialgericht schon vor Jahren entschieden, dass die Psychotherapeuten ein Anrecht auf eine „angemessene Vergütung je Zeiteinheit“ hätten.“ Die Angemessenheit wird regelmäßig vom Erweiterten Bewertungsausschuss geprüft. Der befand im März 2026, dass es angemessen sei, die Psychotherapie-Honorare um die erwähnten 4,5 Prozent zu kürzen. Die erstaunliche Begründung lautete: Die Psychotherapeuten haben viel niedrigere Kosten als Arztpraxen, vor allem als die mit einem hohen apparativen Aufwand. Ach so! Auf einmal gibt es viel Verständnis der Kassen für die hohen Kosten der Arztpraxen. Aber nicht, um den Ärzten die gestiegenen Kosten zu ersetzen, sondern um die Psychotherapeuten abzustaffeln.
Besonders perfide: Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sieht die Überprüfung der Psychotherapeuten-Honorare durch den Bewertungsausschuss als Schutzmechanismus. Sie soll eigentlich ein Mindestniveau der Psychotherapie-Honorare sichern und wird jetzt von den Kassen als Obergrenze zweckentfremdet. Sie ist mit dieser Sichtweise und dem Honorarraub erfolgreich, weil der Vorsitzende des Erweiterten Bewertungsausschusses Jürgen Wasem als Zünglein an der Waage wieder einmal mit den Kassen stimmte.
Hinzu kommt, dass auch die Psychotherapeuten ab 2027 budgetiert werden sollen. In Zukunft werden im Bundesdurchschnitt nur noch 59, statt wie bisher durchschnittlich 65 psychotherapeutische Behandlungsfälle bezahlt. Das wird nicht nur die Psychotherapeuten, sondern auch die Patienten schwer treffen. Denn immer mehr Menschen warten auf eine psychotherapeutische Behandlung.
Der Honorarraub beschränkt sich nicht auf das untere Ende der Honorarskala. An deren oberen Ende müssen sich z.B. die Radiologen auf Honorareinbußen von 28 bis 29 Prozent ihrer Einnahmen gefasst machen. Selbst Ärzte, die sich sonst über den Sozialneid aufregen, der sie persönlich trifft, haben mitunter wenig Mitleid mit den Radiologen (ebenso wie mit den Labormedizinern), weil sie der Meinung sind, deren Gewinne seien sowieso schon sehr hoch. Dabei wären die Folgen der Einbußen bei den Radiologen die gleichen wie bei den Psychotherapeuten – Patienten werden sehr viel länger warten müssen, Ärzte werden Schwierigkeiten haben, Termine für ihre Patienten zu bekommen, Nachfolger für die Praxen wird es oft nicht mehr geben.
Wer sich darüber beschwert, dass die Gewinne der Radiologen höher sind als die anderer Berufsgruppen, hat nicht begriffen, dass der Gewinn eines Unternehmens, auch einer Arztpraxis, in einem vernünftigen Verhältnis zu den Investitionen und den laufenden Kosten stehen muss. Hohe Investitionen will, kann und sollte nur derjenige wagen, der als Ausgleich mit einem höheren Gewinn rechnen kann. Das ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit. Die hohen Investitionen markieren auch eine höhere Fallhöhe, wenn das Geschäft einmal schlechter laufen sollte. Im GKV -Bereich kann das schon der Fall sein, wenn eigene Krankheit oder der Ausfall von angestellten Ärzten größere Umsatzlücken reißen. Solche „Dellen“ im Umsatz kann man sich nur leisten, wenn der Gewinn zuvor größer war als das normale „Oberarztgehalt“.
In den letzten Jahren haben die Radiologen in Hamburg offensichtlich im Vertrauen auf die Zusagen der Politik einiges investiert, sodass inzwischen auch Kassenpatienten niedrige Wartezeiten auf ein MRT haben. Diese Entwicklung dürfte jetzt zurückgedreht werden. Wie die anderen Arztgruppen müssen auch die Radiologen verstärkt auf die Privat- und Selbstzahlermedizin ausweichen. Selbst Praxisschließungen sind kein unrealistisches Szenario mehr. Im Endergebnis könnte es wieder so werden, wie es früher war, als es MRT nur in den Kliniken gab.
Spätestens dann sind auch die Hausärzte direkt betroffen, weil sie keine MRT-Termine für ihre Patienten mehr bekommen. Anders als von Vielen erwartet, können auch die Hausärzte nicht gerade als Gewinner des GKV-Spargesetzes vom Platz gehen. Selbst die vor Kurzem erst eingeführte Abortivform (um nicht zu sagen Mogelpackung) einer Entbudgetierung der Hausärzte soll schon wieder abgeschafft werden. Die Techniker Krankenkasse greift sogar das Erfolgsmodell der Hausarztzentrierten Versorgung an, weil sie meint, das Gleiche mit Hilfe des Warkengesetzes deutlich billiger zu bekommen. Laut Gesetz werden neue HZV-Patienten ab 2027 ohnehin schlechter, weil budgetiert bezahlt. Statt von einer Primärärztlichen Versorgung spricht die TK jetzt sowieso nur noch von Primärversorgung. Nicht der Hausarzt, erst recht nicht der Patient, sondern die Krankenkasse und eine von ihr kontrollierte App stehen dann im Mittelpunkt der „Patientenreise“. (Ja, dieses Wort verwenden sie wirklich in „Experten“kreisen). Es wird immer deutlicher, dass die Kassen und auch die von ihnen soufflierte Regierung für die Hausärzte nur die Rolle von miserabel bezahlten Kassendienern vorgesehen haben.
Selbstständige und freie Fachärzte kommen in den Allmachtsphantasien des medizinisch bürokratischen Komplexes sowieso nicht mehr vor. Die „Abschaffung der doppelten Facharztschiene“ scheint ihren Protagonisten zum Greifen nah. Es trifft die ambulanten Operateure aller Fachrichtungen, weil deren Tätigkeit jetzt budgetiert wird. Es trifft aus dem gleichen Grund die HNO-Ärzte oder die Orthopäden, sowie viele andere Fachgruppen.
Besonders betroffen sind auch die Gynäkologen, weil ein Großteil ihrer Leistungen bisher zwar schlecht bezahlt, aber unbudgetiert war – die Vorsorge ebenso wie die Schwangerenbetreuung. Bei letzterer treibt die Budgetierung seltsame Blüten. Wer in einem Quartal ein Budget für 100 Schwangere hat, kann nicht darauf bauen, es im nächsten Quartal auch noch zu haben, vielleicht reicht es dann nur für 90 Schwangere. Eine Schwangerschaft dauert aber 9 Monate, wird sich also meistens über 4 Quartale erstrecken. Was also soll die Gynäkologin ihrer Patientin sagen? "Kommen Sie in einem Jahr wieder"?
Die Fachgebiete, die zunächst weniger von der Verschärfung der Budgetierung betroffen sind, werden den Sinn des Gesetzes trotzdem schon bald zu spüren bekommen. Das Mittel dazu ist die „Einnahme-orientierte Ausgabenpolitik“. Diese bedeutet, dass man von möglichen Honorarerhöhungen nicht mehr träumen kann. Sie sollen begrenzt werden durch die Erhöhung der Grundlohnsumme (als Obergrenze, nicht als Mindestgrenze! In 2026 und 2027 zusätzlich noch um 1% gemindert!). “ Man kann nur so viel ausgeben, wie man eingenommen hat“, tönte Nina Warken. So als gäbe es die 2,8 Billionen Euro Staatsschulden nicht.
Sie verschwieg den Bürgern auch, dass den Ärzten und Psychotherapeuten in dieser Situation gar nichts anderes übrigbleibt, als ihre Leistungen an den Einnahmen zu orientieren. Man kann auf Dauer auch nicht mehr arbeiten, als man eingenommen hat.
Das GKV-Spargesetz heißt zurecht so, denn es kennt keine Gewinner, außer den Krankenkassenbürokratien und dem mit ihnen verflochtenen Medizinisch Bürokratischem Komplex.
Die Opfer sind neben den Ärzten und Psychotherapeuten vor allem die Bürger und Patienten. Die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen werden kalt enteignet. Sie haben zwar jahrelang ihre Beiträge gezahlt. Doch durch die Kürzungsorgie bei den ambulanten Leistungsträgern wird ihnen der daraus abgeleitete Anspruch auf die nötigen medizinischen Leistungen vorenthalten. An ihnen wird gespart, weil ihre Versicherungsbeiträge zur Querfinanzierung der Staatsverschuldung herangezogen werden. Die Krankenkassenbeiträge sind ja nicht deshalb so hoch, weil die ambulanten Leistungen so teuer sind oder weil die Deutschen zu oft zum Arzt gehen. Die Beiträge sind so hoch, weil dadurch versicherungsfremde Leistungen in Höhe von 58 Milliarden Euro querfinanziert werden. Diese Querfinanzierung will die Regierung nicht antasten. Sie leistet seit Jahren minimale, rein symbolische Ausgleichszahlungen, die noch nicht einmal ein Viertel der versicherungsfremden Leistungen decken, und die sie in einem an Orwell erinnernden Neusprech auch noch „Bundeszuschuss“ nennt. Diesen Symbolbeitrag hat sie jetzt noch einmal um 2 Milliarden Euro gekürzt – um den Preis der Zerstörung eines funktionierenden ambulanten Systems.
Wenn Ärzte und Psychotherapeuten sich gegen die Zerstörung der ambulanten Medizin zur Wehr setzen, handeln sie daher nicht nur im eigenen Interesse und betreiben keine einseitige Standespolitik. Effektive Gegenwehr wäre ein Akt staatsbürgerlichen Widerstands gegen eine apokalyptische Dystopie eines Landes ohne funktionierende und menschliche Medizin.
DR. MATTHIAS SOYKA ist Orthopäde und Buchautor.
Aktuell im Buchhandel: „Dein Rückenretter bist du selbst“, Ellert&Richter / Hamburg.
Demnächst erscheint „Das Gesundheits-Dschungelbuch“, aus dem Teile dieser Kolumne stammen.
www.dr-soyka.de
Youtube Kanal „Hilfe zur Selbsthilfe“
In dieser Rubrik drucken wir abwechselnd Texte von Dr. Matthias Soyka, Dr. Bernd Hontschik und Dr. Christine Löber.