Arztregister-Eintrag: Jetzt können Sie selbst prüfen und ändern, an wen Ihre Daten weitergegeben werden
Seit Mitte September 2024 können die KV-Mitglieder im Online-Portal selbst einstellen, wie ihre bei der KV hinterlegten Daten verwendet werden. Beispielsweise können sie anklicken, ob ihr Name, ihre Praxisadresse und bestimmte andere Daten an Ärztekammer, Kollegen und Krankenhäuser oder an Verlage, Pharmafirmen und Patientenorganisationen weitergegeben werden dürfen oder nicht. Auch über die Frage, ob das KVH-Journal in Papierform an sie geschickt wird, können sie per Mausklick entscheiden.
Bisher hat die KV bei der Neu-Zulassung von Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen nach dem Einverständnis zur Datenweitergabe gefragt und die jeweiligen Wünsche im Arztregister hinterlegt. Was die Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen zu diesem Zeitpunkt angegeben haben, konnten sie später allerdings nirgends einsehen und mussten es im Zweifel bei der KV erfragen.
Die KV will nun mehr Transparenz schaffen und ihren Mitgliedern die Möglichkeit geben, ihre Entscheidung zur Datenweitergabe im Blick zu behalten.
Damit die KV-Mitglieder selbst jederzeit ihre Entscheidungen einsehen und ändern können, haben wir unser Online-Portal erweitert: Unter „Datenübermittlung“ gibt es einen neuen Punkt „Datenweitergabe“, wo jedes KV-Mitglied – egal ob selbstständig oder angestellt – seine eigenen Einstellungen prüfen und verwalten kann. Änderungen werden dann jeweils zum nächsten Tag aktiv.
Da es sich um persönliche Daten handelt, erfolgt die Pflege nicht über den Arbeitgeber oder die Praxisverwaltung. Die Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen pflegen ihre Angaben selbst in ihrem individuellen Profil im Online-Portal.
Es ist die erste Funktion im Online-Portal, für die auch angestellte Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen einen eigenen Zugang benötigen.
Die bisherigen Angaben zur Datenweitergabe von Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen, die noch keinen Zugang zum Online-Portal haben, bleiben im Arztregister hinterlegt, können aber nicht geändert werden. Das geht nur noch über den eigenen Zugang zum Online-Portal.
Bitte beantragen Sie daher rechtzeitig Ihren individuellen Zugang zum Online-Portal:
portal.kvhh.kv-safenet.de
www.ekvhh.de
Ansprechpartner:
Mitgliederservice
Tel: 040 / 22802 -802